Grafschaft Augsburg

Donnerstag, 15. März 2012

Bekanntmachung des Rates zu Augsburg

Aufgrund einer Versäumnis des Baumeisters gab es kürzlich erneut Nachlässigkeiten bei der Bergwerkswartung. Die Bergwerke wurden nun zum zweiten Mal in dieser Amtszeit nicht gewartet. Diese fahrlässigen Fehler in der Bergwerkswartung verursachen Mehrkosten von mehr als 4000 Talern. Der Baumeister hat vorgeschlagen den Schaden selbst zu tragen, wollte sich bisher allerdings in der Öffentlichkeit dazu nicht äußern.
Weitere Fragen zur Bergwerkswartung, den Statistiken und den Wartungsausfällen wird Baumeister Yatsu selbst beantworten.

Für dem Rat zu Augsburg
Bilbo1 von Sternberg
Freiherr zu Steinach
Wortführer zu Augsburg

Sonntag, 11. März 2012

Bericht des 32. Rates von Augsburg

Der 32. Rat von Augsburg veröffentlicht einen Zwischenbericht aus seiner aktuellen Amtszeit.



Bericht des Regenten und Wortführers

Zu Beginn dieser Amtszeit wurden klare Ziele ausgerufen, das Wichtigste davon lautete die Distanz zwischen Rat und Volk zu verringern. Dazu wurden Mittel, wie diese Ratsberichte und häufigere zwischenzeitliche Informationen in Erwägung gezogen.
In der Außenpolitik drehte es sich hauptsächlich um das Thema Mainz. Das Fürstentum Mainz versendete einen Botschafter in die Provinzen und an den Reichskanzler, welcher einen Friedensvertrag zwischen der aus dem Reich ausgetretenen Fürstentum Mainz und dem Deutschen Königreich aushandeln sollte. Der Rat von Augsburg ist sich einig, dass mit Mainz nicht verhandelt werden wird und keinem Vertrag zugestimmt werden wird. Grund dafür ist das vorschnelle Kündigen sämtlicher Verträge von Mainzer Seite aus und die Vorkommnisse um das Dorf Buchen und seine Bürger, welche nicht mit dem Austritt aus dem Reich einverstanden waren. Auch die Deutsche Krone hat bisher keinerlei Absichten einen Vertrag zu unterzeichnen.
Der Vertrag zwischen Württemberg und Mainz, welcher die sichere Ausreise für die Buchener Protestanten garantieren sollte, wurde von Württemberg als nichtig erklärt, da der Fürst von Mainz in den Augen des Rates von Württemberg mit den Klagen wegen Hochverrats gegen Mitglieder der Mainzer Opposition den Vertrag missachtet und gebrochen hat.
Ein anderes Thema, welches nun vom Wortführer im Rat angestoßen wurde, ist das Einführen verschiedener neuer Belohnungsmöglichkeiten für verdiente Bürger. Grund dafür ist, dass eine Belehnung für verdiente Bürger nur in herausragenden Fällen in Frage kommen sollte, stattdessen aber sonst keine Möglichkeit genutzt wird, Bürger für zwar nicht herausragende aber dennoch gute Arbeit für die Grafschaft auszuzeichnen.

Für den Regenten Maty von Schenkenbach, Fürst zu Calenberg
Bilbo1 von Sternberg
Freiherr zu Steinach





Bericht der Wirtschaft

Bericht der HBV.

Viel kann ich leider noch nicht berichten, da ich die ersten Tage mit dem Aufarbeiten der Altlasten beschäftigt war, wozu der Handel zwischen den BMs gehört. Ansonsten bemühe ich mich weiterhin an den Handelskontakten mit der Schweiz und Österreich. Ich werde auch weiterhin in Kontakt mit den anderen Provinzen bleiben und hoffe, dass ich den Handel so wieder in Schwung bekomme.

Kathrina
HBV Augsburg

Bericht des Kämmerers und des Baumeisters

Finanziell geht es der Grafschaft derzeit recht gut. Die Kosten der laufenden Legislaturperiode liegen zur Zeit auf einem erfreulich niedrigem Wert.
Die Steuern selber liegen immer noch recht hoch da wir als Einnahmen der BM bisher immer die Adelseinnahmen gegen gerechnet hatten die rückläufig sind. Die BM können diese allerdings senken durch ihre Einnahmen aus Spenden und Handel.

Bei der Zierzucht gibt es aktuell kleine Probleme mit dem Angebot und der Nachfrage, wir arbeiten aber schon an einer Lösung.
Falls es Bürger gibt die ihre Mais/Weizen Felder nicht bewirtschaften ersuchen wir sie es wieder aufzunehmen. Die Nachfrage ist für diese Waren derzeit sehr hoch, auch außerhalb der Grafschaft.
Im Bereich der Bergwerke wird dank der neuen Taktung erfreulicherweise nun mehr Gewinn erwirtschaftet.

Rici14712
Kämmerer zu Augsburg
Yatsu
Baumeister zu Augsburg




Bericht der Justiz

* Es ist noch 1 zeitkritisches Urteil zu fällen (Ivo)
* Es befinden sich einige Verfahren in der letzten Phase und werden in den nächsten Tagen
abgeschlossen
* Es gibt derzeit recht wenig Anklagen, diese sind daher seit der letzten Ratsperiode zurückgegangen.
* Eine Klage wird durch Rechtshilfe in Österreich geführt (Rathaussturmversuch Tyrkisk)
* Die Abstimmung für eine bessere Bestrafung wurde durchgeführt, dadurch sollten in Zukunft mehr
Strafen der Grafschaft zufliessen und nichtmehr beim Kaiser versickern.

Leider gab es bei den Urteilen infolge einer Krankheit und auch dem Ausfall des Ersatzrichters Verzögerungen. Die Justiz arbeitet an einer Verbesserung der Situation, damit dies zukünftig nichtmehr passieren wird.


RCMC_Ronny
Staatsanwalt von Augsburg
LarsWallenstein von Staufen
Richter von Augsburg





Bericht der Armee

Der Bericht der Armee wird aufgrund der aktuellen Diskussion des Rates, wie man nun mit dem Wiederaufbau der Armee und des Hausordens vorgehen soll in einigen Tagen erscheinen. Dabei werden vor allem folgende Problemstellungen thematisiert:
- Überarbeitung der Armeegesetzes - Was muss wirklich geändert werden, was kann bleiben?
- Wiederaufnahme des Hausordens, Leitung und Grundlegendes
- Aufgabenverteiltung Armee/Hausorden - Wer übernimmt was?


Für den Rat zu Augsburg
Bilbo1 von Sternberg
Freiherr zu Steinach
Wortführer zu Augsburg

Montag, 5. März 2012


Der Rat von Augsburg verkündet ein neues Gesetz!

Vorgestern wurde im 32. Rat zu Augsburg ein neues Gesetz über die Verhängung außergerichtlicher Strafen verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht es dem Gericht von Ausgburg Strafen auszusprechen, welche nicht direkt vom Gerichtshof abgewickelt werden. Dies ermöglicht es beispielsweise Geldstrafen den Raubopfern wieder zukommen zu lassen, anstatt dass diese im Nichts der kaiserlichen Kassen verschwinden.

Für den Rat von Augsburg
Bilbo1 von Sternberg
Freiherr zu Steinach
Wortführer zu Augsburg


Gesetz über die Verhängung außergerichtlicher Strafen

§ 1: Richterliches Ermessen

 Dem Richter steht es frei, nach Rücksprache mit den Beteiligten, ein Urteil zu fällen , welches nicht durch das Gericht selbst vollstreckt wird, sondern außergerichtlich. Ferner steht es dem Richter zu Anordnungen über das Urteil hinaus zu treffen.
 
§2: Richterliche Anordnungen
Zu allen Straftatbeständen kann der Richter zusätzlich anordnen:
a) Entschädigung des Opfers
b) öffentliche Richtigstellung
c) öffentliche Entschuldigung
d) öffentliche Hinrichtung

 §3 außergerichtliches Urteil
Zeigt sich der Angeklagte einsichtig und will ist bereit seinen Schaden wieder weg zu machen kann der Richter ein außergerichtliches Urteil fällen.
Dieses kann bestehen aus :
a) Auspeitschen
b) Anprangern
c) Rückzahlung von erschlichenem Vermögen
d) Zwangsarbeit im Bergwerk ( vom Bergwerkslohn sind 10 Taler pro Tag an die Grafschaftskasse zu zahlen) )
e) Strafbrote ( werden nach der Urteilsverkündung auf den Markt gestellt, in dem Ort wo sich der Verurteilte aufhält, aber nur innerhalb der Grafschaft Augsburg )

§4 Nichtbefolgen von im Prozess ausgesprochenen richterlichen Anordnungen

Wer die, in einem Prozess gegen sich ausgesprochenen richterlichen Anordnungen oder das verhängte außergerichtliche Urteil nicht innerhalb der vom Richter festgelegten Zeit ab Urteilsverkündung erfüllt, wird wegen Störung des öffentlichen Lebens in einem neuerlichen Prozess angeklagt
und kann mit :
 einer Geldstrafe von 20 bis 80 Talern 
 bis zu 4 Tagen Haft.
verurteilt werden .
Diese Strafe befreit nicht von der vorausgegangen richterlichen Anordnung.

§5 Durchführung der Richterlichen Anordnung oder des außergerichtlichen Urteils

Der Richter verhängt normal das Urteil und schreibt dort hinein, die zusätzliche Anordnung oder  verweist auf das außergerichtliche Urteil. Zusätzlich schreibt er hinein, bis wann das Urteil vollstreckt werden muss. Der Staatsanwalt, die Büttel oder der zuständige Bürgermeister bekommen dann den Auftrag das Urteil, bzw. die Anordnungen durchzuführen. Dem Richter wird dann, nach Vollstreckung, Vollzug gemeldet. Dieser Vollzug ist ggf. mit Schriftlichen Beweisen und Zeugenaussagen zu belegen. Bei richterlichen Anordnungen die in der Öffentlichkeit abgeleistet werden müssen sind der jeweilige Bürgermeister, der Richter sowie der Staatsanwalt Zeugen.
Ein Vermerk wird , nach Abschluss, in die Akte geschrieben und geschlossen.



Augsburg, den 03.03. 1460

Im Namen des Rates

Maty von Schenkenbach, Fürst von Calenberg
Regent von Augsburg