Grafschaft Augsburg

Freitag, 22. Februar 2008

Rat beschließt neue Wirtschaftgesetze

In diesen Tagen treten die neuen Gesetze für die Wirtschaft in Kraft. Dazu gehört zum einen eine Umgestaltung des dritten Buches der Augsburger Gesetze.
In Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern wurde hier eine neue Regelung eingeführt. Sie sieht vor, dass in Zukunft die Bürgermeister alleine über die Marktverhältnisse entscheiden können. Der Rat soll nur noch in Ausnahmefällen eingreifen dürfen. Außerdem ist der neue Text wesentlich liberaler und lässt den Bürgermeistern weitgehend freie hand bei der Gestaltung der Dorfmärkte.

Der zweite Teil der neuen Gesetze besteht aus einer neuen Abgabenordnung der Gemeinden an die Grafschaft. Die alte Sicherheitssteuer in Höhe von 0,50 Taler pro Person fällt weg, dafür wird eine neue wöchentliche Steuer von 1.300 Talern erhoben um die neu entstandenen Grafschaftsausgaben zu decken.

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