Der 29. Rat von Augsburg setz sich wie folgt zusammen:
Regent: Angelwolf
Stellvertreter: Rici
Wortführer: Tiberius
HbV: Mascha
Kämmerer: Rici
Bergwerkommisar: Bjurek
Hauptmann: Huppo
Feldrichter: Duke
Marschall: Sio
Richter: Terodan
Staatsanwalt: Larswallenstein
Beisitzer: Carballo und Timonius
Sio rückt für Petroffka nach
Grafschaft Augsburg
Mittwoch, 28. September 2011
Berufung des Erzkanzlers
Kraft der Bulle des Deutschen Königreichs, geben Wir, MaidAgrippina, Regina romanorum, Königin des Deutschen Königreichs, Stellvertreterin des Kaisers im Gebiet des Deutschen Königreichs, folgendes bekannt:
Mit sofortiger Wirkung berufen Wir ~ nach intensiver Auseinandersetzung mit den dankenswerterweise eingegangenen Bewerbungen um den Posten des Erzkanzlers, beratenden Gesprächen im Kronrat um die verschiedenen Bewerber und deren eingereichte Unterlagen, sowie nach dem Studium der Protokolle beispielsweise aus Reichstag und Zweitem Stand ~ Quarke von Rosenfeldt, Graf von Hohenberg, zum Erzkanzler des Deutschen Königreiches.
gegeben zu Ingolstadt, 21.08.1459
Königin MaidAgrippina I. Königin des Deutschen Königreiches
Mit sofortiger Wirkung berufen Wir ~ nach intensiver Auseinandersetzung mit den dankenswerterweise eingegangenen Bewerbungen um den Posten des Erzkanzlers, beratenden Gesprächen im Kronrat um die verschiedenen Bewerber und deren eingereichte Unterlagen, sowie nach dem Studium der Protokolle beispielsweise aus Reichstag und Zweitem Stand ~ Quarke von Rosenfeldt, Graf von Hohenberg, zum Erzkanzler des Deutschen Königreiches.
gegeben zu Ingolstadt, 21.08.1459
Königin MaidAgrippina I. Königin des Deutschen Königreiches
Wahlergenis
Die Liste Augsburger Allianz liegt bei der Ratswahl in Grafschaft von Augsburg an der Spitze, kann aber nicht die absolute Mehrheit erringen. Sie muß daher eine Koaltionsregierung bilden.
Verteilung der abgegebenen Stimmen:
1. "Augsburger Allianz" (AA) : 32.3%
2. "Bürger für Augsburg" (BfA) : 28.5%
3. "Die Bauernpartei" (DBP) : 20.4%
4. "Liberale Partei Augsburg" (LPA) : 18.8%
Die neue Verteilung der Sitze nach der Verhältniswahl führt zu einer Neuverteilung der Ratsämter:
1 : Tiberius (AA)
2 : Terodan (AA)
3 : Mascha (AA)
4 : Carballo (BfA)
5 : Duke (BfA)
6 : Bjurek (BfA)
7 : Angelwolf (DBP)
8 : Larswallenstein (DBP)
9 : Rici14712 (LPA)
10 : Huppo (LPA)
11 : Petroffka (AA)
12 : Timonius (DBP)
Verteilung der abgegebenen Stimmen:
1. "Augsburger Allianz" (AA) : 32.3%
2. "Bürger für Augsburg" (BfA) : 28.5%
3. "Die Bauernpartei" (DBP) : 20.4%
4. "Liberale Partei Augsburg" (LPA) : 18.8%
Die neue Verteilung der Sitze nach der Verhältniswahl führt zu einer Neuverteilung der Ratsämter:
1 : Tiberius (AA)
2 : Terodan (AA)
3 : Mascha (AA)
4 : Carballo (BfA)
5 : Duke (BfA)
6 : Bjurek (BfA)
7 : Angelwolf (DBP)
8 : Larswallenstein (DBP)
9 : Rici14712 (LPA)
10 : Huppo (LPA)
11 : Petroffka (AA)
12 : Timonius (DBP)
Mittwoch, 14. Oktober 2009
Buch IV Abschnitt 3 Staatsverbrechen - § 14 – Steuerhinterziehung
(1) Wer seine durch das Dorf erhobene Steuer nicht spätestens 10 Tage nach ergangenem Steuerbescheid bezahlt , macht sich strafbar a) Ausnahmen werden gestattet bei längerem Klosteraufenthalt (2) Verstöße wegen Steuerhinterziehung werden unter dem Oberbegriff „Betrug“ angeklagt. a) Bevor Anklage erhoben werden kann, muss der Bürgermeister mit Fristsetzung von einer Woche den Schuldner anmahnen und die Mahnung dokumentieren. (3) Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe in Höhe der hinterzogenen Steuer zuzüglich einer Geldstrafe in Abhängigkeit des Lebensalters bestraft. (4) Die Geldstrafen gliedern sich wie folgt: a) 40 Taler bei einem Alter bis 3 Monaten b) 70 Taler bei einem Alter von 3 bis 6 Monaten c) 100 Taler bei einem Alter über 6 Monaten Die Strafe reduziert sich auf ein Zehntel der zuzüglichen Geldstrafe, wenn der Steuerschuldner seine Steuerschuld während des Prozesses nachweislich begleicht. Bei Wiederholungstätern setzt sich die Strafe aus der Gesamtsumme der hinterzogenen Steuer und doppelter Geldstrafe zusammen und/oder einer Gefängnisstrafe bis zu 3 Tagen. Als Wiederholungstäter gilt, wer sich nach einem Schuldspruch erneut nach (1) strafbar macht.
Die Abstimmung endet wie folgt:
10 Stimmen dafür 2 Stimmen wurden nicht abgegeben
Damit wurde das Gesetz für die Steuerhinterziehung angenommen und gilt ab sofort.
beschlossen durch den Rat von Augsburg
gez.Dara von Spinnenfels, Regentin
14.10.1457
(1) Wer seine durch das Dorf erhobene Steuer nicht spätestens 10 Tage nach ergangenem Steuerbescheid bezahlt , macht sich strafbar a) Ausnahmen werden gestattet bei längerem Klosteraufenthalt (2) Verstöße wegen Steuerhinterziehung werden unter dem Oberbegriff „Betrug“ angeklagt. a) Bevor Anklage erhoben werden kann, muss der Bürgermeister mit Fristsetzung von einer Woche den Schuldner anmahnen und die Mahnung dokumentieren. (3) Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe in Höhe der hinterzogenen Steuer zuzüglich einer Geldstrafe in Abhängigkeit des Lebensalters bestraft. (4) Die Geldstrafen gliedern sich wie folgt: a) 40 Taler bei einem Alter bis 3 Monaten b) 70 Taler bei einem Alter von 3 bis 6 Monaten c) 100 Taler bei einem Alter über 6 Monaten Die Strafe reduziert sich auf ein Zehntel der zuzüglichen Geldstrafe, wenn der Steuerschuldner seine Steuerschuld während des Prozesses nachweislich begleicht. Bei Wiederholungstätern setzt sich die Strafe aus der Gesamtsumme der hinterzogenen Steuer und doppelter Geldstrafe zusammen und/oder einer Gefängnisstrafe bis zu 3 Tagen. Als Wiederholungstäter gilt, wer sich nach einem Schuldspruch erneut nach (1) strafbar macht.
Die Abstimmung endet wie folgt:
10 Stimmen dafür 2 Stimmen wurden nicht abgegeben
Damit wurde das Gesetz für die Steuerhinterziehung angenommen und gilt ab sofort.
beschlossen durch den Rat von Augsburg
gez.Dara von Spinnenfels, Regentin
14.10.1457
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